

Bildungs- und Teilhabepaket
Wer kann diese Leistungen beantragen?
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
Welche Behörde ist für welche Personengruppe zuständig?
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und sieht für die Stadt Jena folgende Verfahrensweise vor: Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wenden sich für die Leistungen aus dem Bildungspaket bitte an ihren zuständigen Leistungsbetreuer von jenarbeit. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Hier ist in Jena der Fachdienst Soziales mit den Mitarbeiterinnen Frau Weigel und Frau Dumont zuständig.
Wo bekommt man in Jena einen Antrag?
Anträge auf das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern der Stadt:
- bei ihrem persönlichen Leistungsbetreuer bei jenarbeit, Tatzendpromenade 2a, 07745 Jena (Tel. 03641/494700)
- Fachdienst Soziales, Lutherplatz 3, 07743 Jena (Tel. 03641/494270)
Wie ist das Prozedere von der Antragsstellung bis zur Bewilligung des Zuschusses?
Das Abrechnungsverfahren soll so unkompliziert wie möglich gehalten werden. Sie bringen den ausgefüllten Ausdruck des Antrages nach der Anmeldung ihres Kindes in unserer Abteilung zur Geschäftsstelle des SV SCHOTT Jena e.V. in der Oberaue 20. Hier wird von einem Mitarbeiter der übrige Teil des Antrags ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben, womit bescheinigt wird, dass ihr Kind auch tatsächlich Mitglied in unserer Kindersportschule ist. Sie müssen dann nur noch den fertigen Antrag bei ihrem zuständigen Mitarbeiter bei jenarbeit oder beim Fachdienst Soziales einreichen und die Bewilligung abwarten. Der Zuschuss wird von der Stadt dann wahlweise gleich auf unser Vereinskonto überwiesen. Dadurch verringert sich dann automatisch der Mitgliedsbeitrag ihres Kindes von 23 Euro auf 8 Euro.
Wann muss der Antrag erneuert werden?
Bitte schauen Sie auf Ihren Bewilligungsbescheid der Wohngeldbehörde/von jenarbeit/von der Familienkasse. Immer wenn Sie dort einen Folgeantrag stellen, müssen Sie auch die entsprechenden Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket neu einreichen. Sie müssen jedoch nicht warten, bis Sie den Bescheid der ausstellenden Behörde in den Händen halten. Die Anträge können gleichzeitig gestellt werden.